| Galerie 01 |
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| Die misslungene Konsole | ||
| Bei der hochbewehrten Wandkonsole
wurde die Hauptbewehrung – schlaufenartige
Bewehrung – gleichmäßig über die Konsolhöhe
verteilt. Somit wird der innere
Hebelarm und die Tragfähigkeit der Konsole stark reduziert. Eine
Änderung
der Bewehrungsführung war erforderlich. Die Bauüberwachung
durch den
Prüfingenieur hat einen schwerwiegenden Fehler verhindert.
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| Änderung an der Randdämmung gefährdet Standsicherheit | ||
| Nachträgliche, auch geringfügige, Änderungen des Bauleiters bzw. Architekten auf der Baustelle ohne Rückfrage beim Tragwerksplaner haben häufig gravierende Auswirkungen auf die Standsicherheit. Bei diesem Fall hat der Architekt auf der Baustelle geplant und den Unternehmer angewiesen, die Randdämmung an der Deckenaußenkante von 5 cm auf 10 cm Dicke zu erhöhen. Dies bedeutet für die Randunterzüge eine Reduzierung des tragenden Querschnittsbreite um ca. 26 %. Eine Erhöhung des Bewehrungsgrades der Bügelbewehrung wäre angezeigt gewesen. Man hat den einfacheren Weg gewählt und somit eine Bestellung einer neuen Bügelbewehrung vermieden, ohne Rücksicht auf die Standsicherheit. Der innere vertikale Schenkel der Bügelbewehrung wurde abgeschnitten und der Bügel wurde der verringerten Breite angepasst. Statt einer Erhöhung des Bewehrungsgrades wurde eine 50% Reduzierung vorgenommen. Abgesehen davon war durch die Verkleinerung des Beton-querschnitts die zul. Auflagerpressung für das Mauerwerk überschritten. | ||
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| Unvollständige Bewehrung aufgedeckt | ||
| Für eine Wohnbebauung
war entlang einer Strasse zur Sicherung der Baugrube eine Verbau erforderlich.
Zur Ausführung kam ein so genannter Berliner Verbau. Für die
Ausfachung zwischen den im Boden eingespannten Stahlstützen war im
unteren Bereich eine bewehrte Spritzbetonschale vorgesehen und im oberen
Bereich wurden Holzbohlen eingebaut.
Auf dem Bild sieht man zwei Bauarbeiter, die die innere Schale der
Spritzbetonausfachung auftragen. In drei Feldern kann man deutlich die
noch nicht vollständig mit Beton abgedeckten Bewehrungseisen erkennen.
Im linken Feld war diese Struktur nicht mehr zu sehen. Die Kontrolle
des Prüfingenieurs für Baustatik ergab, dass die ausführende
Firma in diesem Bereich keine Bewehrung eingebaut hatte, obwohl in den
Ausführungsunteralgen eindeutig dargestellt. Die unbewehrte Spritzbetonschale
war nicht in der Lage den Erdruck abzutragen. Dieses Gefach musste saniert
werden.
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| Falsch angeordnete Bewehrung | ||
| Dieses Bild dokumentiert,
dass die Fehlermöglichkeit bei Verbauarbeiten zahlreich sind. Die
gleiche ausführende Firma wie beim „Verbau ohne Bewehrung“
hatte zwar nicht die Bewehrung eingespart, sondern in Unkenntnis des Tragverhaltens
der Spritzbetonschale, die Bewehrung auf der falschen Seite angeordnet.
Gemäß Planunterlagen ist die Bewehrung auf der Luftseite und
nicht auf der Erdseite der Schale einzubauen. Auf dem Bild ist zu erkennen,
dass die Bewehrung die Erde berührt; d.h. die Bewehrung liegt in
der Druckzone und nicht in der Zugzone der Betonschale.
Hier konnte der Fehler, der durch den Prüfingenieur bei der Bauüberwachung
aufgedeckt wurde, ohne größeren Aufwand behoben werden. Beanstandet
wurde auch die unzureichende Betondeckung der Bewehrung. Hier steht
zwar nicht die Dauerhaftigkeit des Bauteils im Vordergrund, sondern
die Bewehrungsstäbe müssen auch in diesem Fall ausreichend
mit Beton ummantelt sein, damit die Verbundeigenschaften gewährleistet
sind. |
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| Fehlerhaft ausgeführte Bewehrung | ||
| Die Untere Bewehrung des Unterzuges
wurde nicht über das Auflager geführt und dort ordnungsgemäß
verankert. Hier wurden grundsätzliche Randbedingungen verletzt, die
beim Auftreten der in der statischen Berechnung angesetzten Einwirkungen
zum Bautteilversagen führen. Die horizontale Komponente der geneigten
Betondruckstrebe wird durch das Fehlen des Zugbandes im Auflagerknoten
nicht ausgeglichen. Die geprüfte Bewehrungszeichnung war in Ordnung.
Der Fehler lag eindeutig auf der Seite der ausführenden Baufirma.
Dieses Beispiel zeigt wie wichtig die Bauüberwachung durch den Prüfingenieur
für Baustatik oder durch die untere Baurechtsbehörde ist.
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