| FAQ Aktuell |
Die 10 neusten
Fragen |
| Brandschutzanstriche bei Stahlzuggliedern ohne weitere Nachweise Es wird angefragt, ob Stahlzugglieder (z.B. in Dreigelenkstabzügen) ohne weitere Nachweise mit Brandschutzanstrichen (z.B. Unitherm DS) für Fachwerkstäbe gestrichen werden dürfen und damit F30 erfüllen. Antwort |
| Verzicht auf obere Bewehrung aufgrund Geringfügigkeit Kann ich auf eine obere Bewehrung aufgrund der Geringfügigkeit, hier ein Beispiel aus dem Buch „Beispiele zur Bemessung nach DIN 1045-1“, Seite 11.17 und 11.18 (Anlage), verzichten? Wenn ja, wo steht das in der Norm? Antwort |
| lichter Abstand der Bewehrungsstäbe in Stützen uns stellt sich eine Frage zum lichten Abstand der Bewehrungsstäbe in Stützen. Im Bild 57 der DIN 1045-1 ist der lichte Abstand zwischen zwei Vollstößen mit >=2ds bzw. 20mm angegeben, wobei es sich hierbei eindeutig (aufgrund der Kraftpfeile) um Zugstöße handelt. Gilt dieser Mindestabstand auch für Druckstöße z.B. bei Stützen? Antwort |
| Mindestquerkrafttragfähigkeit bei Platten Gilt die neue Mindestquerkrafttragfähigkeit VRd,ct,min > VRd,ct bei Platten auch für die Ermittlung des Überganges vom Durchstanzen zum Bereich ohne Querkraftbewehrung oder gilt hier allein VRd,ct. Bei dünnen Platten und wenig unterer Bewehrung kann VRd,ct,min maßgebend werden. Antwort |
| erforderliche Biegezugbewehrung anhand der Zugkraftdeckungslinie im GZT wird die erforderliche Biegezugbewehrung anhand der Zugkraftdeckungslinie bestimmt. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die erforderliche Bewehrung aus der Rissbreitenbeschränkung unter Last bzw. aus außergewöhnlichen Bemessungssituationen die im GZT benötigte Bewehrung übersteigt. Muss für die Rissbreitenbeschränkung ebenfalls die Zugkraftdeckung (Versatzmaß + Verankerungslänge) berücksichtigt werden, oder genügt es die Biegezugbewehrung zu verankern bzw. kann auch auf die Verankerung verzichtet werden? Wie verhält sich dies für außergewöhnliche Bemessungssituationen wie z.B. Brand und Anprall? Antwort |
| Angabe des Größtkorn auf Bewehrungsplänen Nach welcher Grundlage muss auf den Bewehrungsplänen das Größtkorn angegeben werden? Die Formulierung in 1045-1, 4.2.1 ist nebulös, in 6.2 steht nichts und in 1045-2 und in den Auslegungen des NABau habe ich ebenfalls nichts Entsprechendes gefunden. Wenn man das Größtkorn angeben muss, wie weit muss man gehen. Genügt es generell das Größtkorn auf dem Plan anzugeben oder muss man differenzieren? z.B. Untere Lage eines Unterzuges mit d16, der Rest mit d32 oder Wände mit d32, einzelne Stürze in den Wänden mit d8. Wenn das so ist, wer bezahlt diese zusätzlichen Leistungen? Von den Firmen wird es so ausgelegt, dass nur noch der Tragwerksplaner denken muss und die Verantwortung trägt. Gibt es inzwischen Bestrebungen bei den Ingenieuren sich gegen den immer weiter ausbreitenden Wahnsinn zu wehren? Wenn ja, wo kann man mitmachen? Antwort |
| Übergreifungslänge bei Übergreifungsstößen von Stäben Wie wird die Übergreifungslänge bei Übergreifungsstößen von Stäben verschiedener Durchmesser bestimmt? Ein konkreter Anwendungsfall ist z. B. der Übergreifungsstoß von liegenden Schlaufen zur Endverankerung mit der unteren Bewehrung eines Unterzuges. Antwort |
| Zuganker System Bilo bzw. BMF In den Tabellen für Zuganker werden zul. Kräfte angegeben. Sind diese Werte auch noch gültig, wenn die Nagelung nicht direkt auf den Holzständern aufgebracht wird. Antwort |
| Bauarten aus Glas Gibt es neue bautechnische Regeln für Bauarten aus Glas? Antwort |
| Betondeckung bei Halbfertigteilen Wie wird die Betondeckung (Korrosionsschutz) bei Halbfertigteilen im Bereich der Fuge gewährleistet? Antwort |