| Gebührenermittlung |
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Die Gebührenermittlung erfolgt im Regelfall nach
Abschnitt 11.14 der Gebührenverordnung. Für die Sonderfälle, d.h. es können nicht
nach Abschnitt 11.14 der Gebührenverordnung die anrechenbaren Bauwerte
ermittelt werden, können Sie nach Nr.
11.12 d) und e) GebVO WM die anrechenbaren Kosten ermitteln. |