Datum: 02.02.2007  / Dufey
Peter Mustermann
Re.- Nr. 19998/121/001/Muster.1/001
Hauptstr. 100 BW-Bank Stuttgart BWBLZ: 600 200 30
D 75175 Pforzheim Konto Nr. 100 21178 01
                    Bei Zahlung + Schriftwechsel bitte Auftrag Nr. angeben  
Gebührenrechnung  Nr. 1 Auftrag Nr. 19998/Muster.1
Teilrechnung AZ-Nr. 987/01
Lieferanten-Nr.
                                     
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienwohnhaus
Gemeinde/Grundstück: Musterstr. 100,75175 Musterheim, Flst. Nr. 1234
Baurechtsbehörde: Stadt Pforzheim · Baurechtsamt, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6,   75158 Pforzheim
Prüfingenieur: Dipl.-Ing. D. Prüfer, Marktplatz 3, 12345 Musterstadt
           
Die Leistungen werden  im Auftrag und auf Rechnung der Baurechtsbehörde erbracht. Laut Verordnung des Wirtschaftsministeriums über
die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen (BauPrüfVO) vom 21.05.1996 (GBI Nr. 15, 1996) sowie der Verordnung des Wirtschafts-
ministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des
Wirtschaftsministeriums (Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium- GebVO WM) (GBL vom 20.Nov.2006, S.322) und unter Beachtung aller
nachfolgenden Änderungsvorschriften wird sich die folgende voraussichtliche Gebühr ergeben.
Grundlage dafür sind die bei der BVS vorgelegten Unterlagen.

Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühr unter www.bvs-bw.com Rechnung mind. 2 J. aufbewahren §14b UStG
Bauwerksklasse (GebVO Nr.11.13):                     3
Anrechenbare Bauwerte nach Nr. 11.12 GebVO WM (s. Anlage 1):           394.449,05
Gebührensatz (GebVO  WM Nr. 11.16):             7,453
=
8,869 ‰
Grundgebühr (für alle Bauteile zusammen):           3.498,37
Prüfgebühr: Anr. Bauwerte
[aK3]
x
Gebührensatz ‰ x Geb.-Anteile
Für Bauteile
 
  8,869 x 1,700
1
  5.947,23
                   
                   
                   
Gebühren nach Zeitaufwand:      siehe Anlage 1 (11.12.14)       1.584,00
Auslagen (siehe beigefügten Anhang):     24,00
Auslagen[BauPrüfVO §7(2)]: Fahr- / Wartezeiten: 88,00 € / Std.  X 8,00   Stunden 704,00
            Fahrtkosten: 8,00
x
80,00 km x 0,35 €/km 224,00
ENDBETRAG:
(vorläufig)                   8.483,23
     
                                           
                                         
                                         
                               
RESTBETRAG:
(vorläufig)               8.483,23
Wir bitten um Überweisung von                 5.000,00
Leistungsempfänger der bautechnischen Prüfung ist die Baurechtsbehörde. Deshalb ist im Rechnungsbetrag keine vorsteuerabzugsfähige
Mehrwertsteuer enthalten. Zeitpunkt der Leistung = Zeitpunkt der Rechnungsstellung
Diese Gebühr ist gemäß Landesgebührengesetz vom 21.03.1961 in der letztgültigen Fassung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.11.2001 (AZ.IV A5-S 1900-292/01) sind planerische Leistungen keine
Bauleistungen im Sinne der Bauabzugsbesteuerung. Der Abzug dieser Steuer ist somit unzulässig.
Dessen ungeachtet liegt uns eine Freistellungsbescheinigung des FA Stuttgart 1 vor (Si-Nr.: 28 93 09010158; gültig bis 31.12.2010).

  Gebührenrechnung/Seite 1
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