| Galerie 5 |
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| planmäßiger Pfusch |
nicht mehr tapezierfähig | Bio-Stütze | ||
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| Erdrutsch ins Wohnzimmer | Betonfraß | Aussteifung Carport | ||
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Bitte haben Sie |
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| Dieses Bild zeigt die talseitige Ansicht mit dem Bruchkegel der Böschung | ||
| zurück | ||
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| Betonfraß | ||
| In die Schalung auf der Aussenseite der Stahlbetonstützen wurden Mineralfasermatten als Wärmedämmung eingelegt. Aufgrund der welligen Oberflächenstruktur ließ der Prüfingenieur für Baustatik teilweise die Dämmung entfernen. Der verheerende Zustand, der auf völlig unzureichenden Betoneinbau und Verdichtung zurückzuführen war, wird durch dieses Bild eindrucksvoll dokumentiert. Die Betonbauteile mußten umfangreich saniert werden, damit die volle Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit gewährleistet ist. | ||
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| Vor der Sanierung | ||
| Carports werden in der Regel nicht mehr geprüft. Auf Verlangen des Bauherrn wurde ein Prüfingenieur als Sachverständiger eingeschaltet. Die Aussteifung war mangelhaft, es waren nur zwei Verbände vorhanden. Die dritte erforderliche Aussteifungsmaßnahme wurde vergessen. | ||
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| Planmäßiger Pfusch | ||
| Bei einer landwirtschaftlichen Halle, die gemäß § 18 der LBOVVO von BW keiner bautechnischen Prüfung bedurfte, wurde der Prüfingenieur für Baustatik als Sachverständiger gerufen, um den offensichtlichen Mangel zu begutachten. Das Stützenprofil der Stahlrahmenkonstruktion kollidierte mit den erforderlichen Ankerschrauben. Anstatt eine neue Fußplatte mit den passenden Lochabständen einzubauen, hat die zuständige Stahlbaufirma die Flanschprofile an allen vier Seiten in unzulässiger Weise geschwächt. Bei einer bautechnischen Prüfung der Werkstattzeichnungen wäre dieser Mangel aufgedeckt und eine aufwendige Sanierung, verbunden mit einer Bauzeitverlängerung, wäre vermieden worden. | ||
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| nicht mehr tapezierfähig | ||
| Baubehelfen für vorübergehende Bauzustände wird oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Um Kosten zu sparen wird, wenn überhaupt, zu nachlässig geplant und bei der Ausführung meistens improvisiert. Bei diesem nicht prüfpflichtigen Bauvorhaben wurden von der Baufirma die erforderlichen Hilfsunterstützungen im erforderlichen Abstand von ca 1,50 m nicht eingebaut. Die 5 cm starke im Fertigteilwerk vorgefertigte Stahlbetonplatte war nicht in der Lage die Betonierlast des Ergänzungsbetons aufzunehmen und ist mittig gebrochen. In den Fertigteilplänen wurde nicht ausdrücklich auf die in der stat. Berechnung dargestellte Unterstützung im Montagezustand hingewiesen. Bei einer bautechischen Prüfung wäre dieser Umstand aufgedeckt worden. | ||
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| Bio-Stütze | ||
| Bei einer landwirtschaftlichen Halle wurde im Rahmen der Überwachung durch den Prüfingenieur für Baustatik festgestellt, daß abweichend von den geprüften Unterlagen die ausführende Baufirma die aussteifende Traufwand durch nicht gegründete Stahlspriesse und Strohballen ersetzt hat. Die Überdachung mußte weitgehend demontiert werden, um eine ordnungsgemäße und dauerhafte Sanierung durchführen zu können. | ||
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| Erdrutsch ins Wohnzimmer | ||
| Bei Umbauarbeiten auf der Hangseite wurde die Böschung anstatt mit der vorgesehenen Neigung von 30 ° mit einer Neigung von 60 ° hergestellt. Architekt und Statiker hatten auf Baugrund-und Böschungsuntersuchungen verzichtet, weil sie der Meinung waren, der Hang ist standsicher. Der Hinweis des Prüfingenieurs für Baustatik auf die erforderlichen Baugrunduntersuchungen vor Baubeginn wurde mißachtet. Durch den eingetretenen Hangrutsch wurde das Haus völlig unplanmäßig bis zur Traufe durch Erddruck belastet. Abgesehen davon, daß der Bauherr beim Schadenereignis erheblich verletzt wurde, wurden 4 Jahre lang Gutachter und Juristen beschäftigt, um eine tragfähige Sanierung durchzuführen. Das Bild zeigt die Sanierung des Hanges durch eine verankerte Spritzbetonschale . Nur günstigen Umständen ist es zu verdanken, daß nicht das gesamte Gebäude durch die erhöhten horizontalen Erdlasten zum Einsturz gebracht wurde. | ||
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