| Galerie 3 |
| leichtes Spiel für starke Winde | da haben wir den Betonsalat! | Anbau auf der Flucht | ||
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| Wo ist der Giebel? | Carport |
Carport |
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Bitte haben Sie |
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| tiefer gelegter Carport Teil 1 | ||
| Der Carport wurde ohne bautechnische
Prüfung errichtet. Vom Bauherrn wurde die völlig unzureichende
Einspannung der Holzpfosten beanstandet. Die "weiche" Konstruktion
,wie der Bauhherr seinen Carport nannte, wurde durch Windböen in
Schwingung versetzt. Die ausführende Firma versuchte durch völlig
nutzloses Nachspannen des Untergurtzugbandes eine Verbesserung herbeizuführen
(siehe
Skizze). Die Verankerungen des Stahlgurtes im Holzbereich wurden
herausgerissen und der Carport stürzte wegen der nun aufgetretenen
Gelenkkette ein. |
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| leichtes Spiel für starke Winde | ||
| Die Halle war von der bautechnischen Prüfung befreit. Die Halle ist bei einem Sturm eingestürzt. Der Gutachter hat festgestellt, daß die erforderlichen Dachverbände aus Kostengründen vom Bauherrn durch die unzureichende vorhandene Bretterschalung ersetzt wurden. | ||
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| da haben wir den Betonsalat! | ||
| Gerüste und Baubehelfe liegen in der Regel beim Hochbau in der Verantwortung der Baufirma und Bauleitung. Die Gruppeneinteilung der Traggerüste erfolgt durch die ausführende Firma. Die Bauleitung muß diese Einstufung überprüfen. Im normalen Hochbau kann man die Gerüste in die Gruppe 1 einstufen, bei der keine Zeichnungen und stat. Nachweise in der Regel erforderlich sind. Es werden jedoch klare Vorgaben in der DIN 4421 gemacht, die hier nicht eingehalten wurden. Die horizontale Aussteifung der Traggerüste war unzureichend und führte zum Einsturz. | ||
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| Anbau auf der Flucht | ||
| Die bestehende Halle, die auf praktisch setzungsfreien Pfählen steht, wurde durch einen Anbau erweitert. Dieser Anbau war von der bautechischen Prüfung befreit. Ein Teil des eingeschossigen Anbaues wurde auf den Hallenpfahlrost gesetzt, der restliche Teil wurde unmittelbar auf das setzungsempfindliche Gelände gegründet. Einseitige Setzungen, im linken Bereich bis zu 12 cm groß , führten zu erheblichen Rissen. Eine bautechische Prüfung nicht nur der Halle, sondern auch des späteren Anbaus hätte den Schaden vermieden. | ||
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| Wo ist der Giebel geblieben ? | ||
| Schäden durch falsche Ausführung von Unterfangungen ist eine der häufigsten Ursachen für Gebäudeeinstürzen, vor allem dann, wenn das neu zu bauende Gebäude von der bautechischen Prüfung befreit wurde. Der rechnerische und zeichnerische Aufwand im Bereich der Unterfangung ist aufwendig und wird deshalb oft nur verbal abgehandelt. Der Baggerführer ist in der Regel nicht informiert und hebt die Baugrube ohne Bedenken senkrecht auf ganzer Länge aus. Das Nachbargebäude ist dann in diesem Beeich nicht standsicher (Geländebruch ohne Vorankündigung) Wie man bei diesem Bild sieht, hat sich die Giebelwand in seine Bestandteile auflöst. Bei diesen Schäden sind oft nicht nur Vermögensschäden zu beklagen, sondern es werden häufig auch Personen verletzt. Dies ist dann ein Fall für den Staatsanwalt. Eine unabhängige Überwachung durch den Prüfingenieur für Baustatik vermeidet Schäden, die durch Aufzehrung der planmäßigen Sicherheiten infolge Nachlässigkeiten eintreten und so zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit werden. | ||
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| Durch Versagen des Spannschlosses und der Verankerung des Zugbandes entstand eine Gelenkkette, die zum Einsturz führte | ||
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| tiefer gelegter Carport Teil 2 | ||
| Bei diesem Bild sieht man beide Teile der Konstruktion. Der linke Teil hat sich senkrecht gestellt und der rechte Teil liegt am Boden. Daß man bei der sogenannten Nachbesserung der Konstruktion das parkende Auto nicht entfernt hat, zeigt ohne Zweifel, daß man von der sinn- und nutzlosen Aktion überzeugt war. Eine teures Mißverständnis. | ||