| Galerie 2 |
| am falschen Platz gespart | Kamin in Verzug | Fassade | ||
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| Sturmsicheres Dach? | Fast wie geplant | senkrechter Balkon | ||
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| Fast wie geplant | ||
| Wohnhaus nach dem Kenntisgabeverfahren ohne bautechnische Prüfung und keine unabhängige Überwachung durch den Prüfingenieur für Baustatik. Der Polier hatte vom Architekten die Anweisung, sorgfältig auf die Vermeidung von Wärmebrücken zu achten. Vom Polier wurde deshalb die obere Bewehrung vom Balkon durchtrennt und nachträglich ein Wärmedämmstreifen eingebaut. Nach dem Ausschalen ist der Balkon, den physikalischen Gesetzen gehorchend, nach unten gefallen und hat durch Auflagerung der Spitze ein tragfähiges System realisiert, leider etwas abweichend von der Planung. | ||
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| senkrechter Balkon | ||
| Weil ein labiler Bauzustand bei einem System aus Viertelkreisbalkonplatten nicht beachtet wurde, sind diese abgekippt und haben zwei weitere Fertigteil-bzw. Ortbetonbalkone mitgerissen. Durch eine unabhängige Bauüberwachung durch den Prüfingenieur für Baustatik wäre dieser Einsturz vermieden worden. | ||
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| Sturmsicheres Dach? | ||
| Ein Paradebeispiel für gedankenloses Vorgehen der Bauleitung und der Zimmerei, in Verbindung mit einer geringen Lernfähigkeit, dokumentiert dieses Bild. Obwohl das Mehrfamilienhaus zwei mal innerhalb eines Monats durch einen Sturm abgedeckt wurde, hat man versucht den Dachstuhl in gleicher Weise ein drittes Mal aufzuschlagen. Dem Treiben wurde durch den Prüfingenieur für Baustatik Einhalt geboten. | ||
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| am falschen Platz gespart | ||
| Konsolen sind herstellungsempfindliche
Bauteile. Ist die schlaufenartige horizontale Bewehrung zu kurz oder
liegen die elastomeren Lagerelemente zwischen Konsole und Träger
falsch (im Bild schwarzes Flächenelement), oder die Betongüte
ist nicht ausreichend, entstehen schnell irreparable Schäden, wie
auf dem Bild dargestellt. Die Stahlbetonkonsole mußte durch aufwendige
Stahlelemente ersetzt werden.
Konsolschäden führen in der Regel schlagartig zum Verlust der Standsicherheit und stellen eine konkrete Gefahr dar. |
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| Kamin in Verzug | ||
| Wie schon oft ist der Kamin für andere Bauteile im Weg. Normalerweise wird dann die Firstpfette abgesägt und anschließend saniert. Hier hat man die Firstpfette belassen und den Schornstein verzogen. Jetzt war der Kamin ein Sanierungsfall. | ||
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| Fassade mit Auflösungserscheinungen | ||
| An einem Schulgebäude
ist nach einem sommerlichen Gewitter verbunden mit einem großen
Temperatursturz eine ca. 60 qm große Fläche des KS-Vormauerwerks
abgestürzt. Die Ursache waren fehlende Dehnfugen in der Fläche
der Wetterschale, eine völlig unzureichende Zahl der Drahtanker
(ca 1 Stk/ qm anstatt 5 Stk / qm) zur Halterung des Vormauerwerks an
der tragenden Konstruktion und eine völlig ungeeignete Auflagerung
auf einer butiminösen mehrlagigen Abdichtungsschicht, dazu noch über
eine Gebäudedehnfuge hinweg.
Für die statische Berechnung fühlt sich niemand
zuständig. Der Tragwerksplaner hat höchstens die
Lasten aus der Fassade in seine Unterkonstruktion eingerechnet.
Erst nach Aufforderung des Prüfingenieurs für Baustatik,
prüffähige Unterlagen für die Fassade vorzulegen,
kommt Bewegung in die Geschichte. Der Tragwerksplaner verweist
auf die HOAI, daß die stat. Berechnung von Fassadenverkleidungen
eine Sonderleistung ist und diese mit ihm nicht vereinbart
ist. Der Unternehmer verweist auf sein Leistungsverzeichnis,
wo Planungsleistungen für die Fassade fehlen. Ohne bautechnische
Prüfung werden in der Regel solche Fälle nicht aufgedeckt.
Die Sanierung der Schäden steht in keinem Verhältnis
zu den Planungskosten für die Fassade, oft sind auch beim
Einsturz solcher flächigen Elemente Personenschäden
zu beklagen. |
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