© Dr.-Ing. Klaus Stiglat
 
 
Bauüberwachung
Bauüberwachung durch den Prüfingenieur für Baustatik ist aktiver Verbraucherschutz
 

Ein Bauherr beauftragt eine Baufirma damit, einen Rohbau zu erstellen. Baustoffe, Bauprodukte und Bauweisen sind vom Tragwerksplaner in der Regel genau vorgegeben. So weit, so gut. Präziser gesagt, so schwierig. Denn wie kann der Bauherr als Nichtfachmann überprüfen, ob alles wie vorgeschrieben ausgeführt wird?
Die Krise der Bauwirtschaft setzt die Baufirmen unter einen enormen Kostendruck. Das führt zum einen dazu, dass oftmals bei den eingesetzten Baustoffen gespart wird oder dass günstigere Bauweisen angewendet werden. Zum anderen wird dann in manchen Fällen auch die nötige Sorgfalt in der Ausführung außer Acht gelassen. Das kann mit erheblichen Nachteilen für den Bauherren verbunden sein. Manche Mängel, die daraus resultieren, treten oft erst nach Jahren auf. Dann ist es meist schwer, die ausführende Baufirma dafür regresspflichtig zu machen. Deswegen lohnt es sich einen wirtschaftlich unabhängigen Prüfingenieur einzuschalten. Durch eine stichprobenartige Überwachung kann er wesentliche Ausführungsmängel aufdecken, bevor diese langfristigen Schaden verursachen können.

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